Alternativen zur gesetzlichen Betreuung

 

Die gesetzliche Betreuung stellt per Gesetz eine Gewährleistung der rechtlichen Interessenvertretung für Menschen dar, die aufgrund von besonderen Lebensumständen sich nicht ausschließlich alleine vertreten können. Eine legitime Interessenvertretung für Menschen ist prinzipiell nicht durch eine Vormundschaft oder durch andere entmündigende Verläufe zu verwirklichen. Insofern stellt das Betreuungsrecht einen grundlegenden Bruch mit der Entmündigung, bzw. der Vormundschaft dar – was seit Anfang der 90er Jahre so – d.h. auf entwürdigende Art und Weise – nach Gesetz auch nicht mehr stattfinden soll.

Dennoch sind Alternativen zur gesetzlichen Betreuung angesagt – aus folgenden Gründen:

 

 

 

Sie können Kontakt aufnehmen zu uns von REMISSIO e.V. oder über das Qualitätsregister des BdB, des Bundesverbandes der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer: www.bdb-qualitaetsregister.de wenn Sie selbst Betreuer oder auch Budgetassistenten suchen wollen, die für Sie tätig werden sollen.