Alternativen zur gesetzlichen Betreuung
Die gesetzliche Betreuung stellt per Gesetz eine Gewährleistung der rechtlichen Interessenvertretung für Menschen dar, die aufgrund von besonderen Lebensumständen sich nicht ausschließlich alleine vertreten können. Eine legitime Interessenvertretung für Menschen ist prinzipiell nicht durch eine Vormundschaft oder durch andere entmündigende Verläufe zu verwirklichen. Insofern stellt das Betreuungsrecht einen grundlegenden Bruch mit der Entmündigung, bzw. der Vormundschaft dar – was seit Anfang der 90er Jahre so – d.h. auf entwürdigende Art und Weise – nach Gesetz auch nicht mehr stattfinden soll.
Dennoch sind Alternativen zur gesetzlichen Betreuung angesagt – aus folgenden Gründen:
- Der eigentlich nahe liegende „Personenzentrierte Ansatz“ in der gesetzlichen Betreuung kann regelmäßig aufgrund schlechter Arbeitsbedingungen, schlechter Bezahlung der Berufsbetreuer aus der Justizkasse und aufgrund von Interessenkollisionen zwischen Behörden, Institutionen und den Klienten, aber auch immer wieder aufgrund der Notfall- und Problemfixierung seitens der Berufsbetreuer – nicht verwirklicht werden. Der Mensch in der Krise wird dabei nicht ausreichend in den Fokus gestellt – was imponiert ist die Abwicklung bürokratischer Belange. Sollte dies einmal bei Ihnen so zutreffen - kein Betroffener muss sich das kritiklos gefallen lassen – dann hilft nur die Eigeninitiative.
- Von Behörden und Institutionen werden Berufsbetreuer oftmals als Garanten angesehen, die hauptsächlich eine bürokratische Abwicklung in Mangelsituationen gewährleisten – weniger kommt dabei der Hauptaspekt der Interessenvertretung für Menschen in kritischen Situationen zum tragen. Eine Interessenvertretung von Menschen in kritischen Situationen wirft natürlich auch Unannehmlichkeiten und juristische Auseinandersetzungen auf den Plan. Eigentlich ist es nicht die Aufgabe der gesetzlichen Betreuer dies zu vermeiden, sondern die Interessen von Betroffenen im Rahmen des geltenden Rechts – ggf. auch gegen illegitime Widerstände - zu verwirklichen.
- Wir favorisieren deshalb die Interpretation der gesetzlichen Betreuung als Bürgerrecht, das betroffene Menschen für sich in Anspruch nehmen können. Wer für sich rechtliche Interessenvertretung in Anspruch nehmen möchte und sich selbst in einer kritischen Situation befindet, hat Anspruch darauf sich zum einen unabhängig beraten zu lassen – z.B. wie es auch REMESSIO e.V. anbietet - und auch einen gesetzlichen Betreuer selbst zu benennen, der dann vom Betreuungsgericht verpflichtet wird.
- Eine weitere Alternative zur behördlich veranlassten Betreuung ist die Erstellung einer Vollmacht – welche eine gesetzliche Betreuung ersetzen, bzw. überflüssig machen kann.
- Wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet werden soll, empfehlen wir den Betroffenen grundsätzlich die kritische Auseinandersetzung mit Fremdbestimmungen bei medizinischen Maßnahmen, bei behördlichen Planungen durch sogenanntes „Fallmanagement“ und bei der behördlichen Auswahl einer „geeigneten Person“ für das Amt des Betreuers. Besinnen Sie sich auf Ihre Interessen, indem Sie selbst auswählen, wer Dienstleistungen erbringen soll.
Sie können Kontakt aufnehmen zu uns von REMISSIO e.V. oder über das Qualitätsregister des BdB, des Bundesverbandes der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer: www.bdb-qualitaetsregister.de wenn Sie selbst Betreuer oder auch Budgetassistenten suchen wollen, die für Sie tätig werden sollen.