In eigener Sache

 

Die Führung von rechtlichen Betreuungen nach § 1896 BGB kann derzeit wegen Unabkömmlichkeit nicht mehr erfolgen. Vertretungsregelungen gibt es nicht und sieht der Gesetzgeber auch nicht vor.

Damit existiert aktuell auch eine erforderliche Arbeitsgrundlage nicht mehr. Sämtliche von uns bisher geführten Betreuungen können nicht mehr interessengerecht bearbeitet werden. Die Aufsicht führenden Gerichte werden deshalb um Entlassung aus dem Betreueramt nachgesucht.

 

Für die daraus sich ergebenden Lücken in den gewöhnlichen Abläufen erbitten wir Verständnis und Nachsicht. Für die Zukunft wünschen wir allen Beteiligten Menschen gutes Gelingen in der Lebensgestaltung.