Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Konvention 61-106 ("Behindertenrechtskonvention")

 

 

REMISSIO arbeitet am „Aktionsplan“ der Stadt Stuttgart für die Umsetzung der UN-Konvention 61-106 (die sogenannte „Behindertenrechtskonvention“) mit.
Insbesondere sind wir daran interessiert, dass alle Stuttgarter Bürger prinzipiell als geschäftsfähig und damit als mündig angesehen werden. Die Erfahrungen mit Ämter zeigt nämlich, dass der „Geist der Entmündigung“ immernoch in den Köpfen der Menschen verankert zu sein scheint, insbesondere wenn Menschen mit entsprechendem Bedarf das „Persönliche Budgt“ (nach dem SGB IX, XII) beantragen wollen. Die Sachbearbeiter im Amt strahlen leider noch nicht wirklich die Zuversicht aus, dass Persönliche Budgets eine richtungsweisende Möglichkeit darstellen, um Menschen mit entsprechendem Bedarf in die Autonomie der selbstbestimmten Hilfeplanung zu entlassen. Vielmehr werden diese Menschen mit amtlicher Fürsorge überladen, sodass in den allermeisten Fällen dadurch Persönliche Budgets garnicht zeitnah zustande kommen.
Leider haben wir von der Amtsleitung des Sozialamtes auch vernommen, dass das Sozialamt die Persönlichen Budgets bisher als Rechtsanspruch für Betroffene für „nicht funktionsfähig“ erachten.
Wir wollen in unserer Arbeit darauf hinwirken, dass das Sozialamt Stuttgart – natürlich auch gemeinsam mit anderen Reha-Trägern - mit Wohlwollen und konstruktivem Weitblick das Persönlichen Budget künftig als Alternative zur vorstrukturierten „Sachleistung“ erkennt, toleriert und ohne Knebelbedingungen für die Betroffenen zur Umsetzung im Stuttgarter Versorgungsnetz bringt.
In solchen Fällen gibt es leider bis heute immer noch immensen Klärungsbedarf, was aufzeigt, dass die derzeitigen Bemühungen um eine Anpassung der Bewilligungspraxis an die UN-Konvention 61-106 - noch effektiv gesteigert werden sollten.
Der Aktionsplan der Stadt Stuttgart wird in jeweils aktualisierter Form im Internet veröffentlicht: http://stuttgart-inklusiv.de/