Unzulässige "Steuerungsfunktion" der Behörden und Rehabilitationsträger

 

Am 13.4.2015 teilt die Betreuungsbehörde Stuttgart dem Betreuungsgericht Stuttgart mit, dass unser Büro seit 2007 seitens der Betreuungsbehörde als "nicht geeignet" angesehen wird und deshalb nicht bei Gericht empfohlen wird. Dem vorausgegangen sind "Vorkommnisse", die wir als unzulässige Einflussnahme und Beeinträchtigung der richterlichen Unabhängigkeit erkennen.
Auf unsere Nachfrage seinerzeit im Jahre 2007, welche Beschwerden oder Gründe gegen unser Büro vorliegen würden, teilte uns der Leiter der Betreuungsbehörde mit, diese Information könnten wir nicht erhalten, da diese "dem Datenschutz unterliegen" würden.
Beschwerden müssen aber in Betreuungsverfahren dann auch tatsächlich im Betreuungsverfahren offengelegt werden. Dies ist bis heute nicht oder nur andeutungsweise erfolgt. Es gibt demnach keine festgestellte Nichteignung unseres Büros. Es gibt nur den ausdrücklichen Willen seitens der Stadt Stuttgart, dass unbequeme und bürgernahe Interessenvertreter behindert werden sollen. Aber dennoch wird unser Büro durch Richter seit 2007 weiterhin bestellt.

Vielmehr liegt seitens der Betreuungsbehörde ein Bestreben vor, das diese als "Steuerungsfunktion" für sich reklamiert. In Wirklichkeit "steuert" oder besser reguliert das Sozialamt als Betreuungsbehörde selbst die Interessenvertreter ab, die gegen das Sozialamt gerichtlich vorgehen könnten, um die UN-Resolution 61-106 rechtlich zur Anwendung zu bringen.

Wir erkennen in der Abregulierung von kritischen Betreuern durch die Stadt Stuttgart einen bewussten Einfluss darauf, dass Rechtsansprüche von Bürgern unterminiert werden, insbesondere sollten wir keinen Erfolg damit haben, die seit 1.1.2008 rechtsansprüchlichen Bedarfe in der Form als "Trägerübergreifendes Persönliches Budget" zu verwirklichen, indem wir diese gerichtlich durchsetzen wollen. Sollten Betroffene wirklich interessenorientierte Berufsbetreuer für sich in Anspruch nehmen wollen, so werden sie diese nicht finden können, weder unter "Google" noch sonst mit Büroanschriften in öffentlich zugänglichen Dateien. Das Sozialamt selbst beansprucht für sich eine "Steuerungsfunktion", wer Betreuungen führt und wer nicht. Davon ausgeschlossen sind die Betroffenen, die selbst entscheiden wollen, wer sie rechtlich vertreten soll. Wir erkennen darin eine Verletzung des freien Marktes und eine Verletzung des Grundrechts der freien Berufsausübung.

Unser ehrenamtliches Engagement beschäftigt in der Sozialverwaltung Dutzende Sozialbürokraten, die damit befasst sind, dass rechtsverbindliche Ansprüche aus der UN-Konvention 61-106 nicht verwirklicht werden können.

Zur Zeit unterliegen wir einer Überlastung durch die aufgeblähte Sozialbürokratie. Insofern ist unsere Leistungsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Wir nehmen insofern derzeit keine neuen Fälle an.

Wir bedauern es sehr, dass die Rechtsansprüche aus der UN-Konvention 61-106 seitens der Stadtverwaltung nur vordergründig aufgegriffen werden und dabei - ohne wirkliche Beteiligung der Betroffenen - unterminiert werden. Dies geschieht in einer Weise, dass wir diesen Anfechtungen in ihrer Banalität nicht immer gewachsen sind - was bedeutet, dass die betroffenen Menschen Schaden erleiden müssen.

Uns stellt sich daraus die Frage: Wie können betroffene Menschen mit berechtigten Bedarfen zu ihrem Recht kommen?