Jahresrückblick 2013

 

Es gibt nichts Schlechtes für Menschen, die ihre Bürgerrechte beanspruchen - Es gibt nur "Unausgewogenheiten“
- Das kann sich ändern. -

Unter diesem Motto berichten wir über unsere Initiativen im Jahr 2013. In Stuttgart sind wir die geeignete Anlaufstelle für Menschen, die Bündnisse schließen wollen und Interessenlagen gestalten wollen. Zum einen sind es Menschen, die aufgrund von Gebrechlichkeiten oder seelisch sichtbar werdenden Konfliktlagen mit uns sprechen wollen, zum anderen werden wir als Beistand und rechtliche Assistenz empfohlen und können dann aufgrund von Bündnissen auf Augenhöhe tätig sein. Auch Mitarbeiter von Gerichten, Institutionen und Behörden, oder auch Arztpraxen wollen mit uns arbeiten. Prinzipiell sind wir frei, unabhängig und von keinem Träger und keiner Institution abhängig. Wir verdienen Geld über Vergütungen aus der Justizkasse oder frei vereinbarte Honorare. Dies bedingt dann auch, dass Bündnisse ohne Zwangscharakter von uns angeboten werden, sie können auch wieder gelöst werden.

 

Wir widmen uns der Verwirklichung der Selbstbestimmung und Autonomie auf der Grundlage von Menschen- und Bürgerrechten, sowie auf dem Hintergrund der Antidiskriminierungskonventionen.

Auf der Grundlage anerkannter Gemeinnützigkeit beraten wir Interessierte kostenlos. Entstehen aus dieser Beratung Aufträge, dann arbeiten wir professionell gegen Bezahlung - bei Mittellosen erhalten wir öffentliche Gelder für unsere Assistenz.

 

Wobei wir hiermit am Schwerpunkt unserer Initiative angekommen sind: Die Funktion des Geldes und der Anspruch auf Geld für eine humane Lebensgestaltung.

Seit 1.1.2008 hat jeder Bürger Anspruch auf Hilfen, die ggf. nach dem Sozialgesetzbuch SGB gewährt werden. In der Form, die wir auch 2013 gefördert haben, geht es um die Hilfe in der Form als Geldzahlung über ein sogenanntes "Trägerübergreifendes Persönliches Budget" nach Paragraf 17 SGB IX. Zu dieser Form der Hilfe als "Umstellung auf Geldzahlung" erleben wir jeden Tag Erstaunliches und verweisen auch auf unsere laufenden aktuellen Berichte dazu.

Obwohl die Umstellung auf Geldzahlung als Hilfegewährung nach SGB ein definitiver Rechtsanspruch ist für jeden Bürger, verwirklichen nur 2,7 Promille - (!) - also nicht einmal 3 von 1000 Anspruchberechtigten - die Geldzahlung als geeignetes Mittel der Selbstbestimmung in der Hilfeverwirklichung nach dem SGB. Wir stellen fest, dass eine latente aber bundesweit flächendeckende Handhabung der Hilfen in der Weise fortbesteht, dass nach dem Wortlaut der in Deutschland ratifizierten UN-Konvention 61-106 von einer "Diskriminierung" ausgegangen werden kann. Es könnte als Ausdruck sozialbürokratischer Ignoranz gegenüber den Bürgerrechten von Betroffenen gewertet werden, wenn die zuständigen Träger zwar Beratung und "Bürgerservice" betreiben, aber über diese Form der Leistungsgewährung - nämlich Hilfe als adäquate Geldzahlung - nicht informieren oder unzureichend informieren - zuweilen auch falsch - informieren. Deshalb ist unsere Arbeit unverzichtbar. Wir sind in Stuttgart eine Anlaufstelle für die Verwirklichung von Bürgerrechten. Es wird deutlich: Hilfeplanung ist unter bestimmten Blickwinkeln auch ein attraktives Geschäft für soziale Konzerne und Kirchen - ggf. aber leider dann auch hin und wieder an den Bürgern vorbei. Bürger wollen aber gefragt werden, was mit dem von Ihnen beanspruchten Geldern passiert. Sie wollen das selbst bestimmen. Im Sozialbereich wird mehr Umsatz gemacht als in der Automobilindustrie - damit wird deutlich, dass Menschen sowohl "keine Autos" sind, als auch dass Gebrechlichkeit und Herausforderungen im Leben kein Investitionsfaktor sein soll, vielmehr gehört "Hilfsbedürftigkeit" zur Biografie eines jeden Menschen und wir sagen, dass Betroffene entscheidend beteiligt sein wollen. Diese Beteiligung - im Sinne einer willentlichen Gestaltungsautonomie der eigenen Lebensbereiche - ist der Schlüssel zur Verwirklichung der Menschenwürde.

 

Geldzahlungen als Budget nach dem SGB werden nach geltender Rechtslage innerhalb von 2, spätestens nach 7 Wochen, verwirklicht. Rechtstatsächlich stellen wir aber fest, dass diese Fristen regelmäßig nicht eingehalten werden.

Die im oben formulierten Motto genannten "Unausgewogenheiten" ergeben sich durch die sperrige Haltung der MitarbeiterInnen in der Sozialbürokratie, die durch althergebrachte Haltungen quasi angewiesen werden, extensiv zu "prüfen" - obwohl Geldzahlungen sozusagen als Abgeltung, bzw. "Abfindung" an die Betroffenen auszuzahlen sind, damit diese sich autonom auf dem Dienstleistungsmarkt bewegen können und somit als freie Bürger und ohne Bevormundung am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.

 

Unsere Erfahrungen zeigen auf, dass selbstbewusste Bürger seitens der Bürokratie unangemessen hingehalten werden, manche dann in Not geraten und nahe dem Nervenzusammenbruch schließlich rebellieren oder (leider) auf Ansprüche verzichten, manche dann sogar die Errungenschaften unseres Rechtsstaates in Zweifel ziehen oder renitent vorgehen, manche auch dann schon mal uns die Schuld zuschieben wollen für abgeschmetterte Anträge oder uns wegen vorgeblicher "falscher Rechtsberatung" zähneknirschend "Konsequenzen" ankündigen, also das Bündnis mit uns irritiert verlassen. Dies bedauern wir sehr – denn es sollte eigentlich ohne Ansehen der Person und unabhängig von Antipathie oder Sympathie möglich sein, Rechtsanspruche nach gesetzlichen Fristen zu verwirklichen. Wir machen dazu bis heute „gemischte“ Erfahrungen – von „gut“ bis „verzweifelt“ oder ganz einfach „schlecht“. Aber auch hier gilt: Wer nichts versucht, hat schon verloren.

Aus diesen existentiellen Erfahrungen in Sachen Rechtsansprüche und damit einhergehendem Menschlichem bis allzu Menschlichem ziehen wir für 2014 Rückschlüsse: Nur mit freiwilligen und selbstmotivierten Bündnissen lassen sich Bürgerrechte verwirklichen. Wir klären darüber auf, dass sowohl das Betreuungsrecht nicht mehr als Amtsvormundschaft angesehen werden darf, als auch dass uneingeschränkt Sozialleistungen trägerübergreifend als Geldleistung erfolgen müssen, wenn Betroffene dies wünschen. Dann weisen wir 2014 wiederum darauf hin, dass institutionelle Hilfen nur eine unter anderen Möglichkeiten darstellen, wir aber auch Autonomie in der Medizin, in Bezug auf das Leben in der Gemeinschaft und im Rechtsleben, aber gerade auch und insbesondere im Bereich der Gestaltung von Interessenlagen stärken wollen. Deshalb messen wir dem Geld und der Verfügungsmacht über Geld, gerade in der modernen Gesellschaft, besondere Relevanz bei. Wenn es Betroffene selbst verwalten, kann dies als Autonomiezuwachs angesehen werden. Geld "regiert" bekanntermaßen die Welt.

Wir wollen uns 2014 vermehrt um Schuldner- und Haushaltsberatung bemühen.

Wir wollen dem Betreuungswesen in Stuttgart den Impuls verschaffen, dass es um mehr "Berechtung" durch Assistenz geht und um weniger Bevormundung durch Amtshandlungen und eigentlich auch nicht um Problemabwicklung ohne Einbeziehung der betroffenen "Hauptpersonen".

 

Aufgrund von personellen und strukturellen Erfordernissen werden wir uns 2014 um eine Neukonstituierung bemühen, um unser Wirken durch Vernetzung zu verbreitern.

Wir danken von Herzen allen, die unsere Angebote genutzt oder auch schon mal kritisiert haben, wir würdigen beides, was uns dabei gefällt oder befremdlich erscheint. Im Gemeinwesen mag es jedenfalls als Impuls zur Wandlung aufgegriffen werden - und wir freuen uns auf Anregungen, Mitwirkung und Mitgestaltung, wir wünschen allen Beteiligten, dass sie ihren erwünschten und vorgesehenen Platz einnehmen können im gesellschaftlichen Leben, nach ihrer eigenen Natur und Neigung und auf dem Erdboden der Tatsachen. Alle Erfordernisse im Jahr 2014 wollen so zum Thema gemacht werden. Viel Erfolg und: Alles Gute für 2014!