Persönliche Budgets für herausgeforderte Menschen

 

Wir begrüßen die ermutigenden Äußerungen seitens der Stadtverwaltung Stuttgart zu den Möglichkeiten, die ein sogenanntes „Trägerübergreifendes Persönliches Budget“ nach dem SGB seit 1.1.2008 mit sich bringt.


Wir gehen davon aus, dass ein Bevölkerungsanteil in 2-stelliger Prozenthöhe diese Leistungsform für sich in Anspruch nehmen kann.


Infrage kommen herausgeforderte Menschen die nach dem Wortlaut des SGB als „schwerbehindert“ angesehen werden können. Wobei die Betroffenenorganisationen betonen, dass der Begriff „schwerbehindert“ nach dem Wortlaut der in Deutschland ratifizierten UN-Resolution 61-106 als Diskriminierung angesehen werden kann. Insbesondere Menschen im Rentenalter können bei Vorliegen von gesundheitlichen Einschränkungen eine monatliche Geldleistung als Budget beanspruchen. Dies gilt aber auch für alle anderen Menschen mit Herausforderungen, insbesondere auch für diejenigen, die bereits in Reha-Maßnahmen involviert sind und auf Geldleistung umstellen wollen, damit die Hilfen künftig in Eigenregie organisiert werden können.

 

REMISSIO berät zu allen Fragen des Trägerübergreifenden Persönlichen Budgets nach SGB und zu der dabei erforderlich werdenden Budgetassistenz.

 

 

siehe Stuttgarter Zeitung vom 24.1.2012

 

Ein Beispiel dafür, dass Budgets nach großen Bemühungen verwirklicht
werden können:

 

siehe Braunschweiger Zeitung vom 18.11.2013

 

siehe Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 18.11.2013

 

siehe Hannoversche Allgemeine Zeitung vom 14.11.2013