Gesundheitsmanagement/ Gesundheitssorge als Aufgabenkreis

 

Im Rahmen des REMISSIO-Profils bieten wir Dienstleistungen als Gesundheitsmanagement und als Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ an; im Rahmen unserer beruflichen Tätigkeit grenzen wir unsere Beratungsangebote insofern gegenüber der Rechtsgrundlage des heute noch geltenden Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939 ab.

 

Wir üben durch unser Gesundheitsmanagement und innerhalb des Aufgabenkreises „Gesundheitssorge“ keine heilerische Tätigkeit aus, weil  wir keine Diagnosen erstellen. Wir beratschlagen uns in der Gruppe und im Einzelgespräch, welche Verhaltensweisen und welche Stoffwechselbeeinflussungen der einzelne Mensch für sich selbst bestimmen und gestalten kann, um im Sinne des und auf der Grundlage des Grundgesetzes (GG, Artikel 2) einen körperlichen Seinszustand für sich zu erlangen, der dem Wohl des Menschen maximal dienlich sein kann. Auch wollen und können wir medizinische Maßnahmen und ärztliche Eingriffe nicht ersetzen. Vielmehr sollen unsere Klienten medizinische Behandlungen fortsetzen und unsere Dienstleistungen – die in Kooperation mit  und ggf. in Absprache mit Medizinern erfolgen – nicht abbrechen -  und wir rufen eben gerade nicht dazu auf, durch den Kontakt zu uns erforderliche Heilbehandlungen dann ersetzen zu können oder ersetzen zu sollen.

 

Wir sind froh darüber, dass der Küchenchef des Bezirkskrankenhauses „Filderklinik“ im Internet Hinweise für eine ganzheitlich ausgerichtete Ernährung entwickelt hat. Auch ein Küchenchef arbeit damit nicht auf der Grundlage des Heilpraktikergesetzes vom 17. Februar 1939, sondern er gibt substanzielle Hinweise darauf, wie und auf welchem Hintergrund sich der Mensch über eine bewusste Ernährungsweise selbst bestimmen kann.

 

Im Folgenden wollen wir auf diese Veröffentlichung im Internet hinweisen, indem wir den entsprechenden Link zur Verfügung stellen: Infos als Pdf

 

 

Quelle: http://www.filderklinik.de/uploads/ media/Nahrung_Koerper_Geist.pdf