Die Schließung des Stuttgarter Büros von Remissio e.V. in der Haußmannstraße 107

 

Da wir immer wieder Rückfragen erhalten, teilen wir noch einmal die Gründe mit, weshalb es zur Schließung des Büros von Remissio e.V. gekommen ist.

Die Gründe entnehmen Sie bitte unserem Text-Baustein aus den Schreiben an die zuständigen Betreuungsgerichte.

 

Für Verwunderung haben wir keinen großen Raum vorgesehen, weil wir uns eigentlich nicht wundern wollen. Wer hinschaut, der wundert sich nicht. Die Umsetzung von Selbstbestimmung und Bürgerrechten ist derzeit auf breiter Front angefochten, sodass die Beendigung eines Projektes eigentlich lediglich als Aufforderung zu verstehen ist, noch konsequenter die eigenen Belange in die Hand zu nehmen und die Würde von beeinträchtigten Menschen im persönlichen Umfeld zu schützen. Das öffentliche Gemeinwesen kann offenbar richtungsweisende Neuerungen in der Gesetzgebung (wie zum Beispiel die rechtsverbindliche Geldauszahlung eines Budgets statt institutioneller Versorgungsstruktur) aufgrund von Überbürokratisierung und Eigeninteresse nicht hinnehmen und das öffentliche Gemeinwesen droht damit selbst zum Problem für die Bürger zu werden.

In dieser Umbruchzeit, in welcher ungleich genutzte Geldströme, soziale Not, Flucht und Depression sich gegenseitig durchdringen, bauen wir auf Flexibilität und Bewusstsein und wollen einen unserer Grundlagenforscher sprechen lassen, der dies exakt auf den Punkt gebracht hat:

"Die reinste Form des Wahnsinns ist es, alles beim Alten zu lassen und trotzdem zu hoffen, dass sich etwas ändert."

Gedanken und Gefühle haben die Eigenschaft zu wachsen! Insofern können die Menschen im Umbruch die veränderten Lebensgrundlagen wahrnehmen und in der Wahrnehmung auch gestalten. Wir empfehlen dazu unter anderem die Auseinandersetzung mit den vernetzten und sich selbst organisierenden Energiefeldern der vitalen Intelligenz. Diese haben großen Einfluss auf unser soziales, ökonomisches und kulturelles Leben und nicht nur darauf, letztendlich auch weltweit, denn alle wollen wir das eine wissen und erreichen: Wie können wir in Anbetracht der Herausforderungen selbstbestimmt und gesund leben und die Erde als Lebensraum würdigen.

Dieses grundlegende Thema lässt niemanden los. Insofern bleibt REMISSIO als Projektidee ebenfalls wirksam.
Aber in Bezug auf die gerichtlich beaufsichtigten Betreuungsverfahren sind wir derzeit personell und bürokratisch nicht ausreichend gut aufgestellt. Dies hat zur Konsequenz, dass wir im formalen Wortlaut folgendermaßen die zuständigen Gerichte informieren:

 

 

Antrag auf Entlassung als bestellter Betreuer nach § 1896 BGB

Sehr geehrte Damen und Herren,
in der o.g. Betreuungssache beantrage ich meine Entlassung als Betreuer unter Hinweis darauf, dass auch in allen weiteren Betreuungsverfahren meine Entlassung erfolgen soll. Die Führung von rechtlichen Betreuungen nach § 1896 BGB kann derzeit

wegen persönlich bedingter Unabkömmlichkeit

nicht mehr erfolgen. Die Entlassung aus dem Betreueramt soll deshalb umgehend erfolgen.

Gründe:
Nachdem das Büro von REMISSIO bei der Umsetzung der UN-Konvention 61-106 („Behindertenrechtskonvention“) - und der daraus folgenden Rechtsansprüche - rudimentäre Erfolge erzielen konnte, haben sich Justiz, Institutionen und Behörden aufgebläht und sind unseren Impulsen nicht gefolgt. Auf der Grundlage der Negation von tatsächlichen Bürgerrechten sind wir jetzt nunmehr weiterhin in der ganz normalen, bzw. gewöhnlichen Situation, dass Bürgerrechte nur unzureichend umgesetzt werden können. Dies hat in Ermangelung einer erforderlichen Arbeitsgrundlage für unsere bisherige Konzeption und dann in der Konsequenz  -  zur Schließung unseres Stuttgarter Büros in der Haußmannstraße 107 geführt.

Für solche Fälle sieht der Gesetzgeber keine Vertretungsregelungen vor. Bedingt durch die Büroschließung können aktuell Betreuungen nicht mehr interessengerecht geführt werden. Personelle Kapazitäten für die Weiterführung von Betreuungen liegen derzeit nicht vor. Die Aufsicht führenden Gerichte werden deshalb um sofortige Entlassung aus dem Betreueramt nachgesucht.

Die Betreuungsgerichte werden gebeten, die Übergabe der Betreuungen kulant zu begleiten und auf dem geschilderten Hintergrund Zwangsmaßnahmen auszusetzen.

Eine Vollständige Abgabe aller Fälle soll von unserer Seite bis Ende Oktober 2015 voll umfassend erfolgt sein.

Es wird eine flexible Kooperation mit den neu zu bestellenden Betreuern angeboten, sodass Zwangsmaßnahmen in Anbetracht der vollständigen Aufgabe der Tätigkeit nicht zur Anwendung kommen müssen. Für die sich ergebenden Lücken in den gewohnten Abläufen bitten wir um Verständnis und Nachsicht. Für die Zukunft wünschen wir gutes Gelingen.