Bargeldverwaltung

 

In Zusammenarbeit mit den zuständigen Leistungsträgern vermitteln wir die Barauszahlung nach § 47 SGB 1 - Dies bedeutet für die Betroffenen Menschen, die nicht über ein Bankkonto verfügen müssen, dass sie Sozialleistungen in bar erhalten können.

 

Das Bargeld wird durch Buchungsprotokolle verwaltet und belegt und gesichert aufbewahrt. Dies kann auch mit sich bringen, dass Auftragsüberweisungen erfolgen, nachdem das Bargeld entsprechend dem vorhandenen Guthaben aus demselben entnommen wurde - anschließend wird es per Auftrag des Betroffenen über ein Fremdkonto an einen zu bestimmenden Empfänger überwiesen. Eine Vermischung von Geldern auf Sammelkonten wird definitiv ausgeschlossen. Jeder Betroffene hat für sich gewährleistet, dass der über Buchungsprotokolle nachgewiesene Barbestand auch in Form von Bargeld materiell in Euro - und entsprechend namentlich zugeordnet - vorliegt und auf berechtigtes Verlangen jederzeit in bar übergeben werden kann. Der Zahlungseingang für die Berechtigten erfolgt nach § 47 SGB 1 in bar - ggf. im Zusammenwirken mit den Leistungsträgern in der Weise, dass das Bargeld vorab nach § 47 SGB 1 den Berechtigten in bar zur Verfügung gestellt wird und anschließend die Leistungsträger das vorhandene und namentlich zugeordnete Bargeld durch Erstattung per Banküberweisung auf ein Fremdkonto ausgleichen.

 

Damit wird der Entscheidung des OLG Köln vom 4.7.1996 - 16 Wx 139/96 und 16 Wx 140/96- rechnunggetragen, wonach ein sogenanntes "Eigenkonto" - also ein unbares Konto oder Anderkonto - von Berechtigten auf Fremdkonten unzulässig wäre. Es handelt sich ausschließlich um eine Bargeldverwaltung. Überweisungen sind nur als Auftragsüberweisungen nach vorheriger Barzahlung möglich. Eingänge - in Form von Barzahlungen in den Barbestand der Berechtigten - werden von den Leistungsträgern im Rahmen der gemeinnützigen Kooperation erstattet.

 

Darüber hinaus besteht im Einzelfall die Möglichkeit, dass wir sowohl für mittellose als auch für vermögende Personen ein zins- und gebührenfreies Bargeldverwaltungskonto anbieten, das in seiner Funktion dann auch prinzipiell als Kontokorrentkonto geführt werden kann. Wir bieten diese Funktion auch für Berufsbetreuer an, die diese Funktion auf unserer Plattform selbst - also in eigener Verwaltung - für ihre jeweiligen Klienten anwenden wollen. Diese Konten werden gemeinnützig und unentgeltlich geführt, das heisst, es werden mit den verwalteten Geldern keinerlei Geschäfte betrieben, wie dies beispielsweise Banken vornehmen.