Mit freundlicher Genehmigung der Stuttgarter Straßenzeitung Trott-war / Ausgabe 04/2010:
Mehr Selbstverantwortung:
Betreuung und persönliches Budget
Von Joachim Hempel
Seit dem 1. Januar 2008 ist dies so von Seiten
der Bundesregierung geregelt worden. Die neue
Regelung soll gleichberechtigt neben der bisherigen
(traditionellen) Leistungsgewährung etabliert
werden. Ist sie aber nicht. Das liegt wohl an
der spröden Materie, der Sozialgesetzgebung.
Das „persönliche Budget“, ein monatlicher
Geldbetrag, der eine ordentliche und vor allem
selbst bestimmte Selbstversorgung beeinträchtigter
Menschen gewährleisten soll, scheint
bundesweit noch nicht richtig angekommen
zu sein. Dabei wurde die Leistungsform des
„persönlichen Budgets“ bereits zum 1. Juli
2001 eingeführt. Ein modifiziertes Verfahren
wurde vom Oktober 2004 bis Ende 2007 in acht
bundesdeutschen Modell-Regionen erprobt.
Dennoch: In Deutschland, so Dr. Harald Freter,
der Referent für Sozial- und Gesundheitspolitik
beim Bundesverband der Berufsbetreuer
(Hamburg), werden bislang erst rund 6.000 bis
7.000 Fälle nach diesem „neuen“ Verfahren
abgewickelt.
...
„Die Grundidee der Leistungserbringung in Form eines monatlichen Geldbetrags löst bisher noch starke und auch widerstrebende ökonomische Interessenkonflikte auf Seiten der Rehabilitationsträger wie auch auf Seiten der Leistungserbringer aus ...
Vorläufig müssen wir uns noch damit abfinden, dass es nicht selten zu überlangen Bearbeitungszeiten der Budgetanträge kommt“, so Mohn.
Dabei sei die Entscheidung über Zuständigkeit, den Bedarf und die Höhe des Budgets,
also die Durchsetzung des monatlichen Geldbetrags, eindeutig und definitiv möglich – per gesetzlicher Bestimmung innerhalb von zwei bis sieben Wochen.
...