Mit freundlicher Genehmigung der Stuttgarter Straßenzeitung Trott-war / Ausgabe 04/2010:

 

Mehr Selbstverantwortung:
Betreuung und persönliches Budget

 

Von Joachim Hempel
Seit dem 1. Januar 2008 ist dies so von Seiten der Bundesregierung geregelt worden. Die neue Regelung soll gleichberechtigt neben der bisherigen (traditionellen) Leistungsgewährung etabliert werden. Ist sie aber nicht. Das liegt wohl an der spröden Materie, der Sozialgesetzgebung.
Das „persönliche Budget“, ein monatlicher Geldbetrag, der eine ordentliche und vor allem selbst bestimmte Selbstversorgung beeinträchtigter Menschen gewährleisten soll, scheint bundesweit noch nicht richtig angekommen zu sein. Dabei wurde die Leistungsform des „persönlichen Budgets“ bereits zum 1. Juli 2001 eingeführt. Ein modifiziertes Verfahren wurde vom Oktober 2004 bis Ende 2007 in acht bundesdeutschen Modell-Regionen erprobt.
Dennoch: In Deutschland, so Dr. Harald Freter, der Referent für Sozial- und Gesundheitspolitik beim Bundesverband der Berufsbetreuer (Hamburg), werden bislang erst rund 6.000 bis 7.000 Fälle nach diesem „neuen“ Verfahren
abgewickelt.

 

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„Die Grundidee der Leistungserbringung in Form eines monatlichen Geldbetrags löst bisher noch starke und auch widerstrebende ökonomische Interessenkonflikte auf Seiten der Rehabilitationsträger wie auch auf Seiten der Leistungserbringer aus ...
Vorläufig müssen wir uns noch damit abfinden, dass es nicht selten zu überlangen Bearbeitungszeiten der Budgetanträge kommt“, so Mohn.
Dabei sei die Entscheidung über Zuständigkeit, den Bedarf und die Höhe des Budgets, also die Durchsetzung des monatlichen Geldbetrags, eindeutig und definitiv möglich – per gesetzlicher Bestimmung innerhalb von zwei bis sieben Wochen.

 

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